Diese Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen von
Kraftfahrzeugen bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen
mitgeführt werden.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über
750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der
Fahrzeugkombination 3500 kg nicht überschreitet.
Diese Bedingungen beziehen sich auf die Fahrerlaubnisklasse.
Bei der Kombination der Fahrzeuge sind unabhängig
von der Fahrerlaubnisklasse die Anhängelasten und
die Vorgaben der Fahrzeughersteller zu beachten!
Diese Fahrerlaubnisklasse schließt die Klassen AM und L ein.
Wer die Fahrerlaubnis BF 17 (begleitendes Fahren)
besitzt, darf auch Klasse-AM-Fahrzeuge fahren.
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
(keine eigene Fahrerlaubnisklasse)
Diese Erweiterung der Klasse B benötigt man für
ein Klasse B Zugfahrzeug mit einem Anhänger mit
- zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr
als 750 kg und
- zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination
von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg.
Für weitergehende Information empfehle ich
folgende Website: www.flvbw.de