Diese Fahrerlaubnis berechtigt
zum Führen eines Kraftrades bis 125 ccm Hubraum und einer maximalen Motorleistung von 11 kW.
Verhältnis von Leistung zu Leermasse nicht mehr als 0,1 kW/kg. Auch mit Beiwagen.
und zum Führen eines dreirädrigen Kraftfahrzeugs
mit
- symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungs-
motoren oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr
als 45 km/h und
- Leistung von bis zu 15 kW
Diese Fahrerlaubnis schließt die Klasse AM ein.
Es ist die einzige Fahrerlaubnis, die man mit 16 Jahren auf Probe erwerben kann.
Für weitergehende Information empfehle ich folgende Website: www.flvbw.de