Diese Fahrerlaubnis benötigt man
für Krafträder mit mehr als 34 kW Motorleistung oder mehr als 0,2 kW pro kg der Leermasse. Der direkte Einstieg in die unbeschränkte Fahrerlaubnis der Klasse A ist ab dem Alter von 24 Jahren möglich.
Weiterhin für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- Leistung von mehr als 15 kW oder
- mit symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 ccm (bei Verbrennungs-
motoren) oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr
als 45 km/h und
- Leistung von mehr als 15 kW.
Mit 21 Jahren kann man die Fahrerlaubnisklasse A
auf einem Kraftrad der Klasse A für ein dreirädriges
Kraftfahrzeug erwerben.
Mit einem Motorrad der Klasse A darf man aber erst ab einem Alter von 24 Jahren fahren.
Für weitergehende Information empfehle ich folgende Website: www.flvbw.de